Vorschriften für die zusammengesetzten Arzneimittel und chemischen Praeparate, bei denen in der Arzneimittel-Taxe Russlands vom Jahre 1841, die Pharmakopöe angegeben ist, nach welcher sie bereitet werden sollen
13.2.8.61 немецкий/Vorschriften für die zusammengesetzten Arzneimittel und chemischen Praeparate, bei denen in der Arzneimittel-Taxe Russlands vom Jahre 1841, die Pharmakopöe angegeben ist, nach welcher sie bereitet werden sollen / Gust. Gauger.Vorschriften für die zusammengesetzten Arzneimittel und chemischen Praeparate, bei denen in der Arzneimittel-Taxe Russlands vom Jahre 1841, die Pharmakopöe angegeben ist, nach welcher sie bereitet werden sollen / Gust. Gauger.Vorschriften für die zusammengesetzten Arzneimittel und chemischen Praeparate, bei denen in der Arzneimittel-Taxe Russlands vom Jahre 1841, die Pharmakopöe angegeben ist, nach welcher sie bereitet werden sollen.St.Petersburg/, 1844 ( ). - 1844. - ; 8° см.Vorschriften für die zusammengesetzten Arzneimittel und chemischen Praeparate, bei denen in der Arzneimittel-Taxe Russlands vom Jahre 1841, die Pharmakopöe angegeben ist, nach welcher sie bereitet werden sollen. St.Petersburg, 1844 .